Musikrecht
Let there be Rock!
Die Möglichkeit, mit wenigen Mitteln und Aufwand professionell klingende Musikproduktionen fertig zu stellen und sie in kürzester Zeit digitalisiert weltweit auf jedem Endgerät als Stream zu vertreiben, hat die Musikindustrie in den letzten Jahrzehnten kräftig durchgeschüttelt. Der Kuchen ist größer geworden, aber auch das Kaffeekränzchen. Der Verteilungskampf ist im Ergebnis härter geworden.

Komponist*in, Texter*in, Interpret*in, Studiomusiker*in, Live-Musiker*in, Produzent*in, Verlag, Label, Booking-Agentur, physischer und digitaler Vertrieb ein und desselben Musikprojekts können theoretisch in nur einer Person zusammen fallen.

Die aus der jeweiligen Rolle erwachsenden verschiedenen Rechte sind in der Regel aber auf eine Vielzahl von Personen mit unterschiedlichen Interessen verteilt. Bei der Bearbeitung musikrechtlicher Mandate unterstütze ich Sie dabei, Ihre Interessen vertraglich durchzusetzen und sie in einen fairen Ausgleich zu bringen; ich hinter den Kulissen, Sie davor: Let there be Rock!  

   
Trivia: 2025 feiert der Rechtsstreit zwischen Moses P und Kraftwerk wegen der Verwendung eines kurzen Samples aus dem Kraftwerk Song „Metall auf Metall“ im Loop für den Sabrina Setlur Song „Nur mir“ seinen 26 Geburtstag. Kein Ende in Sicht! Glückwunsch …
Musikrechtliche Fallkonstellationen, bei denen ich Sie gerne unterstütze:
  • Beratung, Prüfung, Erstellung und Verhandlung von allen branchenüblichen Verträgen in deutscher und englischer Sprache, insbesondere Musikverlagsvertrag, Bandübernahmevertrag, Künstlerexklusivvertrag, Labelvertrag, Labelservice-Vertrag, Managementvertrag, Bookingvertrag, Gastspielvertrag, Lizenzverträge über Musiknutzung, Co-Komponistenvertrag, Auftragskompositionsvertrag, Produzentenvertrag, Remix-Vertrag, Künstlerquittung, Merchandisingvertrag, GbR-Vertrag

  • Beratung im Zusammenhang oder aus Anlass der Beendigung und Abwicklung solcher Verträge

  • Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung und Durchsetzung vertraglicher Ansprüche und Forderungen, insbesondere Gagen- und Vergütungsforderungen, Abrechnungsansprüche, Lizenz- oder Tantiemenzahlungen, Beteiligungen, Vertragsstrafen

  • Außergerichtliche und gerichtliche Verteidigung gegen unberechtigte vertragliche Ansprüche

  • Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen aus Verletzungen des Urheberrechts und des Urheberpersönlichkeitsrechts, z.B. Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche wegen unberechtigter Werknutzung

  • Außergerichtliche und gerichtliche Verteidigung gegen Ansprüche aus vorgeworfenen Urheberrechtsverletzungen

  • Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit Ansprüchen und Forderungen gegenüber Verwertungsgesellschaften, wie GEMA oder GVL

  • Beratung und rechtliche Unterstützung bei Rights Clearances Erstellen von Rechtsgutachten und Compliance Beratung zu musikrechtlichen Themen