Markenrecht
Marke sichern, Wiedererkennung stärken
Als Marke können Kennzeichen, z.B. Wörter oder Logos, aber auch Klänge oder dreidimensionale Gestaltungen geschützt werden, wenn sie geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen voneinander zu unterscheiden. Der stärkste Markenrechtsschutz entsteht durch die Eintragung der Marke, entweder als nationale Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt DPMA, EU-weit beim European Intellectual Property Office EUIPO oder über die World Intellectual Property Organization WIPO als Bündel nationaler Markeneintragungen. Als einziges immaterielles Schutzrecht kann eine eingetragene Marke beliebig lang verlängert werden.

Durch ein smartes Markenmanagement und eine entschlossene Verteidigung eingetragener Marken können Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens auf dem Markt positioniert, profiliert und etabliert werden. Das Marken-Portfolio kann einen erheblichen Wert eines Unternehmens ausmachen.

Markenrechtsschutz spielt dabei nicht nur in der Warenwelt eine bedeutende Rolle, sondern auch in der Kreativwirtschaft. Unabhängig von der Eintragung einer Marke bei einem Markenamt sind auch sog. Unternehmenskennzeichen und Werktitel dem Markenschutz zugänglich, so dass z.B. auch Streitigkeiten über Bandnamen oder die Frage nach dem Schutz der Bezeichnung von Druckschriften, Film- oder Bühnenwerken nach dem Markenrecht zu lösen und zu beantworten sind.   


Trivia: Wussten Sie, dass der Markenname OBI von der französischen Aussprache des Wortes „Hobby“ kommt, also OBI-Markt = Hobby-Markt? OBI-Mitbegründer Manfred Maus kaufte das Logo Ende der 60er Jahre und ließ es weltweit als Wortbild-Marke eintragen.


Im Markenrecht biete ich die folgenden beispielhaft aufgezählten Leistungen an:
  • Beratung und rechtliche Unterstützung in allen markenrechtlichen Themen, einschließlich Werktitelschutz, Schutz des Unternehmenskennzeichens, Domainschutz, Namensrecht

  • Unterstützung und Vertretung bei Markenanmeldungen, national, EU-weit und weltweit (bei der WIPO - in Kooperation mit vertretungsberechtigten Anwälten vor den jeweiligen nationalen Markenämtern)

  • Beratung, Vertretung und Verteidigung in Marken-Verfahren vor dem DPMA und dem EUIPO, z.B. in Widerspruchs- oder Löschungsverfahren

  • Verteidigung von eingetragenen und nicht-eingetragenen Designs gegen Verletzungen, insbesondere außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen aus Verletzungen des Rechts am Design, z.B. Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche wegen unberechtigter Nutzung

  • Verteidigung von eingetragenen Marken gegen Verletzungen, insbesondere außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen aus Markenrechtsverletzungen, z.B. Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche wegen unberechtigter Markennutzung

  • Beratung, Erstellung und Verhandlung von branchenüblichen Verträgen in deutscher und englischer Sprache, insbesondere Lizenzvertrag, Markenrechtsübertragung, Markennutzungsvertrag, Abgrenzungsvereinbarung, Koexistenzvereinbarung

  • Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung und Durchsetzung vertraglicher Ansprüche und Forderungen aus solchen Verträgen 

  • Außergerichtliche und gerichtliche Verteidigung gegen unberechtigte vertragliche Ansprüche

  • Außergerichtliche und gerichtliche Verteidigung gegen Ansprüche aus vorgeworfenen Markenrechtsverletzungen